Übersetzer = Kaufmännischer Angestellter?

Übersetzung, Translation, linguistische Mediation, Sprachadaption: Was zu Zeiten der Schule von Toledo noch als Kunst bezeichnet wurde, wird heute oft unterschätzt oder gänzlich verkannt. Das breite Unwissen über das Know-how und die Arbeit eines Übersetzers spiegelt sich insbesondere in den Stellenbörsen wider, wo jeden Monat Jobangebote kursieren, die diese besorgniserregende Tatsache bestätigen. Hier einige Beispiele.

Jeder Übersetzer wird früher oder später mit Aussagen konfrontiert wie «Übersetzen? Ist doch schnell erledigt!» oder sogar «Wie, Übersetzung kann man tatsächlich studieren?». Dass Übersetzungen und sprachliche Adaptierungen im Allgemeinen keine grosse Sache sind, denken bedauerlicherweise immer noch viele. Der Gipfel dieser irrigen Auffassung ist jedoch die Gleichsetzung des übersetzerischen Know‑hows mit dem des kaufmännischen Profils – und umgekehrt. Es reicht, auf den gängigsten Stellenportalen eine Suche mit dem Stichwort «Übersetzer» zu abonnieren, um regelmässig «inadäquate» Jobangebote zu erhalten. Doch bevor ich mich den konkreten Beispielen widme, sei mir an dieser Stelle ein kleiner Einschub erlaubt:

Die Notwendigkeit einer begrifflichen Abgrenzung

Die Sprachdienstleistungsbranche kämpft seit jeher mit einer dem Begriff inhärenten Problematik: «übersetzen» ist ein gebräuchliches Verb der Gemeinsprache und somit ist jeder, der ein bisschen Englisch kann und das Gelesene ins Deutsche überträgt, in diesem Moment ein Übersetzer. Auch der Sprachlehrer, der für seine Schüler ein zweisprachiges Wörterverzeichnis erstellt, genauso wie der Assistent, der einen auf Deutsch verfassten Brief ins Französische überträgt, agiert dabei als Übersetzer. Aber: Wenn sich Frau Meier im Mietrecht gut auskennt, ihre Nachbarin berät und sogar Briefe für sie verfasst, ist sie noch lange keine Rechtsanwältin. Folglich müsste die Berufsbezeichnung des professionellen Übersetzers überdacht werden – und zwar so, dass diese klar und deutlich vom alltäglichen Begriff des Übersetzens abgegrenzt wird. Auf Hochschulebene wurden in dieser Hinsicht schon einige Vorschläge unterbreitet (Translator, linguistischer Mediator, mehrsprachiger oder multimodaler Kommunikator), der Weg zum Ziel ist jedoch noch sehr weit.

Stichprobe Januar-Mai 2015: Ein ernüchterndes Ergebnis

Zurück zu den Stellenangeboten: Von Januar bis Mai habe ich auf drei grossen Jobportalen eine Suche mit dem Stichwort «Übersetzer» abonniert, die weitergeleiteten Stellenangebote wöchentlich überprüft und die «Ungeheuer» folgendermassen eingeteilt:

  • Kaufmännisches Profil für rein übersetzerische Tätigkeiten: 13 Inserate.
  • Übersetzerprofil für rein kaufmännische Tätigkeiten: 8 Inserate.
  • Kaufmännisches Profil sowohl für kaufmännische als auch übersetzerische Tätigkeiten: 32 Inserate.

In drei von 53 Stellenangeboten wird im Anforderungsprofil mit einer Entweder-oder-Formulierung die kaufmännische Ausbildung mit dem Übersetzerstudium gleichgesetzt (vgl. auch Beispiel 2 unten).

Wie man sehen kann, ist die Anzahl der Stellenangebote, die eine Übersetzungstätigkeit «nebenbei» vorsehen, am grössten. Bei diesen Ausschreibungen handelt es sich stets um Stellen in den Bereichen Sachbearbeitung, Assistenz und Empfang, wodurch erneut bestätigt wird, dass nach Auffassung der ausschreibenden Unternehmen die Übersetzungstätigkeit in die administrativen Tätigkeiten einzuordnen und mit herzlich wenig Aufwand verbunden ist. Solange es sich um kleinere Übersetzungen im Rahmen des täglichen Schriftverkehrs handelt, kann das kaufmännische Anforderungsprofil als passend erachtet werden, zumal die Korrespondenz in Deutsch sowie in zwei weiteren Fremdsprachen zur KV-Ausbildung gehört. Problematisch wird es, wenn vom kaufmännischen Wunschkandidaten die professionelle Übersetzung von umfangreichen und fachspezifischen Dokumenten erwartet wird – dies etwa mit der Voraussetzung, dass man über «verhandlungssichere» Fremdsprachenkenntnisse verfügen oder einfach nur «Freude an Sprachen» mitbringen sollte. Neben dem langjährigen Studium und Spezialisierungsgebiet eines professionellen Übersetzers werden hier zudem Faktoren wie das Muttersprachenprinzip und die Qualität des zu erstellenden Textes vollkommen ausser Acht gelassen.

Beispiel 1:

Ingenieurbüro sucht kaufmännischen Assistenten Übersetzungen und Sekretariat (50-60 %)

Dieses Stellenangebot ist in toto ein Dorn im Auge eines jeden Sprachdienstleisters (auf den Screenshot klicken, um zu vergrössern). Zunächst einmal ist es höchst fragwürdig, wie ein Mitarbeiter bei diesem Teilzeitpensum die Koordination von Übersetzungsaufträgen UND die selbstständige Übersetzung von Texten und Präsentationen übernehmen UND im Sekretariat sowie am Empfang aushelfen UND sich auch noch im Einkaufsbereich einarbeiten soll. Hier werden nicht nur Äpfel mit Birnen verglichen, sondern man verschätzt sich auch massiv im Aufwand. Ferner soll der gewünschte Kandidat eine kaufmännische Grundausbildung abgeschlossen haben und zudem noch einige Jahre Berufserfahrung im Übersetzen von komplexen (!) Dokumenten mitbringen. Und das ist noch nicht alles: Diese komplexen Dokumente sollen vom Französischen ins Deutsche und umgekehrt übersetzt werden. Die Muttersprache des Wunschkandidaten soll bitte Deutsch sein, für Französisch reichen «ausgezeichnete mündliche und schriftliche Französischkenntnisse».


Beispiel 2:

Anwaltskanzlei sucht Partnerassistenten (100 %)

Zum Aufgabengebiet des Wunschkandidaten gehören gemäss Aufgabenbeschreibung nebst dem «Verfassen und Bearbeiten von Schriftstücken in deutscher und englischer Sprache» allgemeine Sekretariatsarbeiten wie Dossierführung, Korrespondenz, Organisation, Koordination und Terminplanung. Das Anforderungsprofil: «Sie haben eine kaufmännische oder eine vergleichbare Ausbildung (bspw. als Übersetzerin) erfolgreich abgeschlossen […]». Sehr gewagt ist an dieser Stelle das Adjektiv «vergleichbar» in Verbindung mit der Klammer «bspw. als Übersetzerin». Wäre man jetzt zu sehr verblüfft, wenn die Klammer mit «bspw. als Ingenieur» oder «bspw. als Journalist» ersetzt werden würde? Ganz abgesehen davon, dass im Inserat nirgends von Übersetzen die Rede ist.


Beispiel 3:

Personalvermittlung sucht Übersetzer d/f/i (60 %)

Ohne auf die höchst amüsante Redundanz «sprachbegabte Übersetzerin» einzugehen: Der Stellenbezeichnung entsprechend ist die Haupttätigkeit des Stelleninhabers das Übersetzen von unterschiedlichsten Texten, und obwohl die «Pflege der Homepage» bei den Aufgaben zuunterst steht, kann davon ausgegangen werden, dass diese ebenfalls dreisprachig ist und somit auch zur Übersetzertätigkeit gezählt werden kann. Die Rolle als dreisprachige Auskunftsperson kann hier vielleicht noch als realistisch erachtet werden, zumal sich Übersetzer aufgrund ihrer vertieften Auseinandersetzung mit allen Arten von Texten schnell ein enormes unternehmensinternes Wissen aneignen. Diesbezüglich bleibt allerdings die Frage des zusätzlichen Workloads offen, da das Arbeitspensum immerhin nur 60 % beträgt. Problematisch ist wieder einmal das Anforderungsprofil: Zum einen ist unklar, was unter «Grundausbildung» zu verstehen ist. Falls damit die berufliche Grundbildung gemäss dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI gemeint ist, dann wird hier nicht ein Übersetzerstudium vorausgesetzt, sondern eine abgeschlossene Berufslehre – mit Erfahrung im kaufmännischen Bereich. Zum anderen erlauben die «Freude an Sprachen» sowie die «guten bis sehr guten Deutsch-, Italienisch- und Französischkenntnisse» weder Rückschlüsse auf das Muttersprachenprinzip noch auf eine eindeutige sprachliche Expertise oder auf eventuelle Qualitätsanforderungen des potenziellen Arbeitsgebers.

Zwei verschiedene Paar Schuhe

Mein kleines Experiment mit den Stellenangeboten bringt deutlich zum Ausdruck, wie wenig über die Arbeit eines Übersetzers bekannt ist, was es für eine Ausbildung braucht, um als Übersetzer arbeiten zu können, und weshalb qualitativ hochwertige Übersetzungen sowie die Übersetzer selbst für den Erfolg eines mehrsprachigen Unternehmens zentral sind. Dass zudem Bereiche wie Sekretariat und Assistenz, Empfang, Sachbearbeitung und sogar Einkauf mit der Translation gleichgesetzt werden, ist meines Erachtens ziemlich beunruhigend. Es sei mir an dieser Stelle die Frage gestattet: Wieso kann man sich denn als Verfasser dieser Stellenausschreibungen nicht vorstellen, dass Übersetzer ein langjähriges Studium hinter sich haben, dass sie einen Master absolvieren und sogar promovieren können, dass auch sie Fachreferate halten und wissenschaftliche Publikationen veröffentlichen können und dass viele Übersetzer zusätzlich ein Zweitstudium absolviert haben, um sich in einem bestimmten Fachbereich zu spezialisieren? Meine Sorge gilt der offensichtlichen Ahnungslosigkeit: Wird denn davon ausgegangen, dass Sprachdienstleister hauptsächlich mit Google Translate arbeiten oder dass sie über hochmoderne und leistungsfähige Übersetzungsmaschinen verfügen, die wie von Zauberhand den übersetzten Text ausspucken? (Und dass es deshalb eine Frechheit ist, wie teuer Übersetzungen doch sind?). Es geht in keiner Weise darum, die Arbeit eines Assistenten oder Sachbearbeiters zu schmälern, sondern darum, zwei vollkommen unterschiedliche Ausbildungen und Aufgabengebiete konsequent auseinanderzuhalten. Es sind ganz einfach zwei verschiedene Paar Schuhe, die es bitte zu trennen gilt.

Lust auf noch mehr «Ungeheuer»?

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